Deutsche
Bahn st�rkt Kundenrechte im Fernverkehr
Frankfurt
am Main (ots) - Neu ab 1. Oktober: Rechtsverbindlicher Anspruch
auf Entsch�digung von 20 Prozent des Fahrpreises im Versp�tungsfall
/ Pauschalbetr�ge f�r Benutzer von Zeitkarten und BahnCard 100
/ 16 000 Mitarbeiter geschult
Die Deutsche
Bahn hat heute in Frankfurt am Main wichtige Details ihrer Kundencharta
f�r den Fernverkehr vorgestellt. Zentrales Thema war die rechtsverbindliche
Entsch�digung im Versp�tungsfall, die Kunden des Fernverkehrs
ab dem 1. Oktober erhalten. Dr. Karl-Friedrich Rausch, Vorstand
Personenverkehr: "Bei uns steht der Kunde im Mittelpunkt. Aus
diesem Grund haben wir die Kundenrechte deutlich verbessert. Wurden
bisher unsere Fahrg�ste im Fernverkehr bei Versp�tungen auf Kulanzbasis
entsch�digt, besteht k�nftig ein Rechtsanspruch."
Die DB-Kunden
erhalten damit erstmals eine einheitliche und rechtsverbindliche
Zusage auf Entsch�digung, wenn ihre Fernverkehrsreise �ber 60
Minuten versp�tet endet und die Bahn f�r die Ursachen der Versp�tung
verantwortlich ist. Diese Zusage gilt nicht nur f�r Versp�tungen
eines einzelnen Zuges, im Gegensatz zur bisherigen Kulanzregelung
umfasst die zuk�nftige Leistung der Bahn die gesamte Reisekette
im Fernverkehr einschlie�lich eines eventuellen Zugausfalls.
Der Reisende
erh�lt im Versp�tungsfall eine so genannte Gutscheinkarte. Diese
wird ihm unmittelbar im Zug oder w�hrend der n�chsten zwei Tage
am Service Point und im DB ReiseZentrum ausgeh�ndigt. Die Gutscheinkarte
kann er innerhalb eines Monats zusammen mit der betreffenden Fahrkarte
im DB ReiseZentrum oder einer DB Agentur vorlegen. Kauft er sofort
eine neue Fahrkarte, wird die Entsch�digungssumme mit dem Fahrpreis
verrechnet. Andernfalls wird ein Gutschein ausgestellt, der innerhalb
von 12 Monaten beim Kauf einer Fahrkarte, BahnCard oder Zeitkarte
verrechnet werden kann.
Der Reisende
erh�lt zwanzig Prozent des f�r die von der Versp�tung betroffenen
Strecke bezahlten Fahrpreises als Entsch�digung. Der Mindestbetrag
liegt bei f�nf Euro. F�r Kunden mit Zeitkarten und BahnCard 100
bietet die Bahn eine pauschale Entsch�digung an, die sich an dem
durchschnittlichen Preis einer Fahrt mit diesen Karten orientiert:
Zeitkarteninhaber erhalten f�nf Euro in der 2. und 7,50 Euro in
der 1. Klasse, BahnCard 100-Kunden zehn Euro in der 2. und 15
Euro in der 1. Klasse.
Reisende im
ICE-Sprinter bekommen zus�tzlich bereits nach einer Versp�tung
von �ber 30 Minuten den ICE-Sprinter-Aufpreis als Gutschein erstattet
(2. Klasse: 10 EURO; 1. Klasse: 15 EURO). F�r Kunden im Nachtreiseverkehr
wird die Entsch�digung ab einer Versp�tung von �ber 120 Minuten
angeboten.
Kann der Kunde
seine Reise bis 24 Uhr nicht wie geplant fortsetzen, �bernimmt
die Bahn die Kosten f�r Taxifahrt oder �bernachtung in H�he von
maximal 80 Euro. Bisher galt diese Regelung erst ab ein Uhr nachts.
An der Ausarbeitung
der Kundencharta haben die Bundesministerien f�r Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen sowie f�r Verbraucherschutz, Ern�hrung und Landwirtschaft
intensiv mitgearbeitet.
Die bahninterne
Umsetzung der Charta wurde umfassend vorbereitet. Allein in den
letzten drei Monaten hat die Bahn 16.000 Mitarbeiter zum Thema
Kundenrechte im Fernverkehr geschult.
Zus�tzlich
zu den Leistungen bei Versp�tungen umfasst die Kundencharta im
Fernverkehr weitere Serviceversprechen der Bahn. Dazu geh�ren
unter anderem die Themen Reiseinformation, Service im Zug und
einfacher Fahrkartenkauf. Dr. Rausch: "Mit der Kundencharta setzt
die Bahn ihren Weg zu mehr Service und Qualit�t konsequent fort.
Die Position der Bahn gegen�ber Auto und Flugzeug wird damit deutlich
gest�rkt."
Ab dem 14.
September steht die Bahn ihren Kunden unter der Rufnummer 01805
788 015 (12 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz) t�glich von 6
bis 22 Uhr f�r Fragen zum Thema Kundencharta zur Verf�gung.
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